Anweisungen zu Falschangaben und fehlende juristische Tätigkeiten
Symbolbild (Bildnachweis)
Anna* arbeitete für drei Monate als juristische Praktikantin in einer Anwaltskanzlei in St. Gallen, und später in Zürich für dieselbe Firma. Sie stellt schnell fest: Die Kanzlei ist mehr als fragwürdig. Beim Bewerbungsgespräch wurden weder ihre Interessensgebiete noch ihre zukünftige Aufgabengebiete in der Kanzlei besprochen. Der thematische Fokus wurde vor allem darauf gelegt, wie man mit Verkehrsbussen umgehen kann. Zudem fand eine Einführung in Arbeit und Arbeitsweise durch ihren Chef nie statt. Eine andere Praktikantin zeigte ihr den Platz, den Computer und wie sie die Telefonanrufe zu beantworten hat.
Leider entsprach die Beschreibung der Kanzlei nicht der Realität: «Obwohl sich die Kanzlei als Wirtschaftskanzlei ausgibt, hatten wir lediglich familienrechtliche Fälle (Ehetrennung, Ehescheidung, Kinderbelange). Mir wurden mehrheitlich Fälle von Ehetrennungen zugewiesen und dies, obwohl ich meinem Chef mitgeteilt hatte, dass ich im Familienrecht keine Prüfung abgelegt habe und mich mit den Berechnungen nicht umfassend auskennen würde.» Neben diesen unerfreulichen Umständen stellte sich auch das juristische Wissen des Vorgesetzten als sehr dürftig heraus: «Die einfachsten gesetzlichen Grundlagen im OR schienen ihm nicht klar zu sein. Wie z. B. dass wir keine Mietzinshinterlegung geltend machen können, weil keine Mahnung und keine Nachfrist gesetzt wurden. Den Vorschlag von mir, eine Revision einzureichen in einem Fall erwiderte er mit der Frage, was eine Revision sei.»
Als wären mangelnde Kenntnisse als Inhaber mehrerer Kanzleien nicht genug, liess er sich auch eher selten blicken: «Der Chef war die meiste Zeit in seiner Wohnung, welche sich unterhalb seiner Kanzlei in St. Gallen befand. Er besuchte uns nur vor seinen Klienten-Terminen kurz. Ich, und auch die restlichen Praktikantinnen, hatten also keinen Anprechspartner.» Da es sich oftmals um unentgeltliche Rechtsfälle handelte, erhielten die Praktikantinnen auch noch Anweisungen «beim Schreiben der Klageschriften so viele Seiten wie nur möglich zu füllen, um gegenüber den Behörden einen grösseren Arbeitsaufwand geltend machen zu können, als er tatsächlich war». Es durfte auch nicht erwähnt werden, dass lediglich ein Anwalt in dieser Kanzlei tätig ist. Es mussten Aussagen wie «einer unserer Anwälte» gemacht werden.
Kurzerhand wechselte Anna in die Kanzlei in Zürich, die vom selben Chef geführt wird. Die Verhältnisse waren nicht besser: «Den grössten Teil meines Praktikums nach dem Wechsel nach Zürich habe ich nicht mit juristischen Tätigkeiten verbracht, sondern damit, russischen Mandanten Wohnungen und Häuser zum Wohnen oder Investieren zu suchen. Ich war als juristische Praktikantin angestellt, trotzdem verlangte mein Chef von mir in einem Gespräch, dass ich das Marketing der AG übernehmen solle. Ich musste russische Mandanten zum Restaurant begleiten, ihnen Schokolade und Geschenke kaufen sowie den Umzug in Zürich organisieren (Möbel, Treffen mit Vermieter, Telefon und Internet-Installation, Einkauf von restlichem Bedarf wie Handtücher etc.)».
Das ist ein nur zu gutes Beispiel dafür, wie Praktikant*innen ausgebeutet werden und welchen Umständen sie sich teilweise fügen müssen. Dies sind starke Gründe, sich für didaktisch wertvolle Praktika einzusetzen und die Bedingungen für die Praktikant*innen erheblich zu verbessern. Die Firma ist keine unbekannte in der Ostschweizer Anwält*innenszene und wurde auch schon von der Anwaltskammer wegen zu hohen Honoraren gebüsst. Gerade dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, dass die Praktikant*innen ihre legitimen Ansprüche und Rechte kennen und es klare Gesetze zu deren Schutz erlassen werden.
* Der Name wurde geändert.